Ist es in Deutschland erlaubt eine Dashcam zu installieren?
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Bzgl. Dashcams in Deutschland:
https://www.adac.de/verkehr/re…ften-deutschland/dashcam/ -
Ist von Land zu Land unterschiedlich und hier in D auch (wie üblich) nicht richtig geregelt.
Es gibt viele Einwände der DSGVO auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite werden Aufnahmen sogar zu Beweiszwecken gerichtlich anerkannt.
Aber es gibt keine klare Aussage, ob es erlaubt ist oder nicht.
Überall heißt es nur "Könnte", "Müsste", "Sollte".
Was aber sicher ist, dass man keine permanenten Aufnahmen machen darf.
Die Aufnahmen dürfen höchstens Anlassbezogen sein.
Zum Beispiel die Aufzeichnung bei einem Unfall o.ä.
Für Parkrempler mit Fahrerflucht auch ganz nützlich, sofern die Cam über Park Überwachung und einem Erschütterungssensor verfügt.
Die Verwendung erfolgt eben auf eigene Gefahr.
Man sollte auch nicht vergessen, dass in einigen Ländern die Aufzeichnung verboten und eine Erlaubnis eingeholt werden muss.
Man muss sich also immer gründlich informieren, wenn man mit einer Dashcam in ein anderes Land fährt, wenn man keine Strafen bekommen will.
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Ist von Land zu Land unterschiedlich und hier in D auch (wie üblich) nicht richtig geregelt.
Natürlich ist es richtig geregelt: Es darf nur kurz und anlassbezogen gefilmt werden. Übrigens ist es dabei nicht Sache der DSGVO, sondern des BDSG. -
arfe , ne ne.
Nicht richtig geregelt. Dann weißt Du es besser als die Fachleute von den Rechtswissenschaften und Rechtsanwälten und....
Und du erwähnst nicht alle relevanten Argumente.
Speicherung und Veröffentlichung.
Und Grammatik beachten.
...der DSGVO, ...die des BDSG.
Und werde mir jetzt nicht auch noch die DSGVO und das BDSG durchlesen.
Oh, 13 Uhr.
Mahlzeit
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Und du erwähnst nicht alle relevanten Argumente.
Speicherung und Veröffentlichung.
Soll ich Dir jetzt die Argumente wiederholen, die bereits im Artikel vom ADAC stehen? Oder soll ich Dir jetzt hier Rechtsberatung geben und eine Ausarbeitung dazu schreiben? Achja, die DSGVO hat immer noch nichts damit zu tun. Die DSGVO ist EU-Recht und hat eher mit personenbezogenen Daten zu tun. Hier ist das BDSG für zuständig. Das Recht am Bild wird auch im StGB geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.htmlNicht richtig geregelt. Dann weißt Du es besser als die Fachleute von den Rechtswissenschaften und Rechtsanwälten und....
Ich weiß es nicht besser, sondern ich weiß es, dass es geregelt ist. Anlassbezogen und kurze Aufnahmen sind gestattet. Von Veröffentlichungen ist hier gar nicht die Rede. Dazu muss man die Einwilligung der Beteiligten haben, was im Straßenverkehr so gut wie nicht möglich ist.
Ich zitiere und lese nochmal für Zuteuer vor:Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich sei und daher gegen den Datenschutz verstoße
Was ist daran jetzt nicht zu verstehen, dass es geregelt ist? Und das sogar vom BGH! -
Die DSGVO ist EU-Recht und hat eher mit personenbezogenen Daten zu tun.
Darüber hinaus ist bei der Verwendung von Dashcams im Fahrzeug problematisch, dass der Verwender seinen Informationspflichten gegenüber den Aufgenommenen im fließenden Verkehr nicht nachkommen kann. Dies stellt zusätzlich einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar.
Darauf wollte ich hinaus.
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Darauf wollte ich hinaus.
Ja, aber das bezieht sich eher auf die KFZ-Kennzeichen. Da passt dann die DSGVO.
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Die DSGVO gibt einem ja auch das Recht, auf den Blinker (äh, sorry: Fahrtrichtungsanzeiger, bevor noch einer meckert) zu verzichten.
(Jetzt aber schnell weg!)
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Mittns
Hat das Thema aus dem Forum Telematiksysteme nach Smalltalk verschoben.
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