Beiträge von arfe

    130.000 km und 6 Jahre alt. Hmmm. Schwierig. Wie sieht es auf den Gebrauchtwagenmarkt mit dem gleichen Modell preislich aus?

    Einen Vorteil hättest Du, wenn Du ihn behalten würdest. Du weiß was alles an dem Wagen gemacht wurde. Bei einem anderen Gebrauchtwagen weiß man es manchmal nicht.

    Ich weiß, dass bei euch Staatsanwälte auch direkt an Tatorte / Unfallorte kommen. Bei uns eine absolute Ausnahme.

    Grundsätzlich wird aber auch bei euch der ersteinschreitende Polizist mal festlegen, um was für einen Tatbestand es sich seiner Meinung nach handelt. Sonst kann er ja gar keine entsprechenden Folgemaßnahmen wie zB Beiziehung von entsprechenden Spezialisten wie Spurensichere oä setzen. Oder sehe ich das falsch?


    Nochmal! Ich gehe hier von unserer Rechtslage aus. Nämlich die aus Deutschland. Die aus Österreich interessiert mich nicht! Mit Dir über die juristischen Bedenken und Sachlage zu diskutieren, halte ich deshalb nicht für zielführend. Daher werde ich mit Dir die Diskussion beenden.


    Deine Annahme, dass Staatsanwälte direkt an Tatorte / Unfallorte kommen ist eher selten und entspricht dem Klischee aus den diversen schlechten Krimiserien.


    Gegner dessen sind dann in der Regel Leute, die nicht zu dem stehen, was sie getan haben und den Fehler stets woanders suchen. Dass dann Fakten auf dem Tisch liegen und nicht "Aussage gegen Aussage" passt dann natürlich auch nicht in den Kram.


    Interessant - man hat rechtliche Bedenken und wird dann etwas vorgehalten was nicht der Tatsache entspricht. :skeptical:

    Zitat
    Zitat von Krooms Du verstehst das "KANN" falsch. Das kann sagt aus, dass die Staatsanwaltschaft oder das Gericht die Möglichkeit haben, diese Auswertung zu veranlassen und nicht die Pflicht. Das KANN bedeutet in dem Fall nicht, dass andere die Auswertung ebenfalls veranlassen oder durchführen können.

    Glaub mir. Die Polizei wird die Daten auslesen. Niemand anderes. Keine Ahnung aus welchem Land Du bist, aber hier ist es anders.


    Ich seh leider immer mehr Leute, die erstmal in allen Vorschriften das Schlechte sehen wollen, als sich mit der Thematik selbst zu beschäftigen.


    Gerade, weil ich mich damit auch fachlich (juristisch) damit auseinandersetze, sehe ich das sehr sehr skeptisch. Die Gründe sind da vielfältig.


    Auf der anderen Seite habe ich Bedenken, da die Blackbox meine persönlichen Fahrdaten permanent speichert (auch wenn hier eigentlich die Rede von "temporär" ist, was ich nicht glaube, denn alleine im Infotainmentsystem werden gefahrenen Strecken permanent hinterlegt mit GPS-Koordinaten) und diese auch ohne mein Wissen, per Telemetrie Daten überall hingesendet werden (können).

    Da kommen so einige Datenschutz Fragen auf, denn ich glaube nicht, dass man so noch die Sicherheit einer Privatsphäre hat.


    Ich greife Mal von Mittns seine berechtigten Bedenken auf, die ich als Strafrechtler ebenfalls bedenklich sehe:


    Nehmen wir folgenden Fall an. Mittns fährt mit seinem Auto irgendwo rum. Hat auch irgendwo eine Weile geparkt und den Wagen zum Rauchen verlassen.

    Mittns steigt wieder ein, fährt los und nach zwei Kilometern kommt er in einer Polizeikontrolle. Dort wird Mittns befragt woher er gerade kam und wo er

    sich aufgehalten hat. Ohne es zu wissen, beantwortet Mittns die Fragen ehrlich und Mittns wird gebeten mit zur Wache zu kommen, weil er jetzt als Verdächtiger

    gilt, weil er angegeben hat sich an einem Ort befunden zu haben, wo zufällig auch in einer Wohnung eingebrochen wurde.


    Die Ermittlungsbehörden wissen, dass es ein EDR gibt und lassen es von ihren Kollegen auslesen und konfrontieren Mittns damit was er denn

    dort an dem jeweilig geparkten Ort gemacht hat... Mittns befindet sich in einem Ermittlungsverfahren als Verdächtiger. Ohne ein Anwalt, der auf

    Strafrecht spezialisiert ist, sollte Mittns keine weiteren Aussagen machen, bis der Anwalt Akteneinsicht genommen hat, um den Fall dann zu klären.


    Das Dumme ist, außer dem Ärger, hat Mittns jetzt auch noch Kosten, weil er als Verdächtiger seinen Anwalt selbst bezahlen muss. Das Ermittlungsverfahren

    wurde gegen Mittns eingestellt, weil der Anwalt den Sachverhalt genaustens klären konnte.


    Anmerkung:


    Hätte Mittns gelogen wo er sich aufgehalten hätte, hätte er sich ebenfalls verdächtig gemacht. Weil die EDR-Daten einen anderen Sachverhalt wiedergeben.

    Juristisch ist es aber so, dass er erstens keine Angaben gegenüber der Polizei machen muss und auch nicht die Wahrheit sagen muss.

    Du wirst lachen! Genau den Job mache ich zufällig.

    Tut mir leid, das bezweifle ich. Was suchst Du dann hier als ein Sachverständiger im KFZ-Bereich?

    Wenn ich mir das von Dir durchlese und die folgenden Fragen von Dir durchlese:


    RE: Falsch getankt!

    Du bist definitiv kein KFZ-Sachverständiger.


    Die Interpretation von aufgefundenen Spuren, ob jetzt physische oder digital, ist von je her Teil der Polizeiarbeit. Das nennt sich Rekonstruktion des Tathergangs. Das muss ein Polizist grundsätzlich schon mal machen, damit er überhaupt entscheiden kann, was für ein Straftatbestand überhaupt vorliegt.


    Was für ein Straftatbestand vorliegen könnte. Hier entscheidet immer noch die Staatsanwaltschaft, ob sie dann weiterhin ermittelt oder einstellt.


    Wie das mit dem Auslesen der Fahrzeug-Blackbox sein wird, steht aktuell noch in den Sternen.


    Das macht hier in Deutschland die Kriminalpolizei bzw das LKA. Genauso wie bei Computern oder Handys. Wir verfügen in den Dezernaten über Computerforensiker.


    Stimmt, Richter gehören nicht dazu. Aber auch die interpretieren die ihnen vorgelegten Daten. Das tut jeder Mensch. Dateninterpretation macht unser Gehirn jede Mikrosekunde unseres Lebens.


    Jetzt wird es langsam lächerlich. Du hast den Strafrichter zum Ermittlungsbeamten oben gemacht, was in der Tat absurd und absolut falsch ist!


    Was den von dir zitierten Text von dieser Webseite angeht, finde ich einige Aussagen entwas seltsam. Das mag aber vielleicht an der unterschiedlichen Rechtslage in Deutschland und Österreich liegen.

    Ich befinde mich hier in Deutschland. Das Forum ist auch in Deutschland. Ich schreibe hier über die Rechtslage in Deutschland.



    zB der Teil mit dem Zeugnisverweigerungsrecht. Bei uns heißt das Recht auf Aussageverweigerung, betrifft aber nur den Beschuldigten. Das bedeutet aber nur, dass ich meine Aussage vor der Polizei oder dem Gericht verweigern kann. Das bedeutet nicht, dass ich die Herausgabe und Verwertung von (mich möglicherweise belastenden) beschlagnahmte Beweismittel verweigern kann. Ich kann dagegen Einspruch einlegen aber nicht das Herausgeben von vornherein verweigern.


    Also, ich habe in meinem zweiten Studiengang als heutiger Volljurist gelernt, dass Du nicht immer automatisch Beschuldigter bist. Du kannst allerdings vom Zeugen in den Beschuldigtenstand wechseln. Umgekehrt geht es genauso. Natürlich kannst Du in Deutschland als Beschuldigter die Herausgabe und Verwertung von Beweismittel verweigern. Als Beschuldigter muss ich mich nicht selber belasten und der Polizei nicht dabei helfen gegen mich zu ermitteln.


    Nemo tenetur Grundsatz: Nemo tenetur se ipsum accusare – niemand muss sich durch seine Aussagen selbst belasten.




    Das Vernichten bzw Verändern von Beweismitteln ist im Strafrecht grundsätzlich unter Strafe gestellt, nicht nur hinsichtlich Verkehrsunfällen.

    Nicht im Strafrecht und dann auch nur durch Dritte! Nennt sich dann Strafvereitelung.



    Also, es macht mir wenig Spaß mit jemanden darüber zu diskutieren, der keine Ahnung von unserem Strafrecht hat. Zu dem hier niemand vom Vernichten von Beweismitteln diskutiert hat.

    Ich zitiere mal den ADAC: [...] Zwar liegt datenschutzrechtlich die Hoheit der Daten aus dem EDR beim Fahrer bzw. Halter. Um im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren aber zu erfahren, wie es zu einem Unfall kam, kann ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragen, die Daten aus dem EDR auszulesen. [...]

    Dort steht kann und nicht muss. Zu dem die Aussage vom ADAC schlichtweg falsch ist.


    Hier kann man auch gut den Grund lesen wieso ich ein Gegner der Blackbox bin:

    https://www.firmenauto.de/unfa…aten-nutzen-10904161.html



    Zitiere:


    Rechtlich ist der Zugriff durch Hersteller und Behörden meist abgesichert, weil der Kunde beim Kauf in der Regel zustimmt. Außerdem geben es die gesetzlichen Regelungen her, dass Daten beschlagnahmt werden, bestätigt Daniel Strunk, Sprecher des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (NRW). Laut Anwältin Mielchen wird der Betroffene aber trotzdem in seinem Recht eingeschränkt, weil er das Recht auf Zeugnisverweigerung verliert, wenn er eine Datenauswertung nicht verhindern kann. Doch selbst wenn das der Fall ist, müssen Autofahrer mit Problemen rechnen, beispielsweise wenn man eine Dashcam nach einem Unfall noch schnell löscht. "Das kann wegen Beweismittelvernichtung im Prozess negativ ausgelegt werden", sagt DAV-Anwalt Christian Funk. Laut dem Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht müssen sich sogar Fahrer vorsehen, die sich als Zeugen zu Verfügung stellen. Sie können künftig schneller mit einer falschen Aussage Pro­bleme bekommen, wenn die Daten den wahren Sachverhalt aufdecken.

    malfall wird durch die Strafermittlungsbehörde in so einem Fall ein entsprechender Sachverständiger beauftragt. Kein Polizist, Staatsanwalt oder Richter wird das selber machen.

    Im Normalfall stimmt Deine Aussage nicht. Auch Handys, Computer etc pp. werden direkt von der Polizei bzw vom LKA ausgelesen und ausgewertet. Übrigens gehören Strafrichter nicht zu den Ermittlungsbehörden.

    Da ist es gar nicht nötig einen Sachverständigen zu beauftragen.


    Von Vornherein den Behörden falsche Dateninterpretation zu unterstellen finde ich schon etwas seltsam!


    Da könnte ich Dir Bände drüber schreiben wie falsch unsere Ermittlungsbehörden oft interpretieren. Ich bin übrigens auch ein Gegner der ständigen Datenerhebung aus dem Internet (Langzeitspeicherung von IP-Daten). Nämlich auch aus dem Grund der oft falschen Interpretierung von Beweisen.

    I have already install the newer version with the low emission zones marked in green instead of yellow and I must say, it is much comfortable to see. One does not really feel that something is different and it suits quite well its porpouse.

    That really doesn't make it any better. I want to decide for myself whether I want to see these zones or not.

    The new upcoming update for NAC Wave 4 will solve this issue and set a new "lite green" color for Low Emission Zones
    Just wait for the official pubblication

    Moreover, the issue with Active Safety Brake always going back to "Far" will be solved


    But that doesn't make it any better. It should be up to you whether you want to see these zones.

    Ich hab das Handy nicht vorher "aufgeweckt" oder die App gestartet.

    Das passiert alles im Hintergrund.

    Dann halte Mal das Icon der App gedrückt. Dann App-Info und dann "Beenden erzwingen". Ist "Beenden erzwingen" bei Dir grau statt schwarz, läuft die App nicht im Hintergrund. Die MyPeugeot App erlaubt kein automatischen Hintergrundlauf. Außer Du startest die App vorher und lässt sie "im Hintergrund" laufen. Aber automatisch startet sie nicht! Das ist auch gut so!


    Nachtrag:


    Solltest Du alle Apps schließen, ist auch die MyPeugeot App geschlossen bzw beendet. Selbst beim Neustart des Handys wird die MyPeugeot App nicht automatisch (wie oben geschildert) gestartet.

    Wenn in den Einstellungen der Hintergrundstart für die App erlaubt ist, verbindet sich das Auto über Bluetooth, startet die App im Hintergrund und überträgt die Fahrten, ohne die App zu öffnen.


    Die MyPeugeot App läuft allerdings nicht bei Android im Hintergund! D.h. Du muss die App schon starten.

    Ich hab die Version über APKMirror installiert, im Playstore gibt es die noch nicht für mein Xiaomi. Mal schauen, ob es dennoch klappt mit der eigenständigen Verbindung und Fahrtübertragung, also ohne die App vorher zu öffnen.


    Es geht glaub ich um die explizite Reihenfolge. Also Erst App anmachen, dann Auto starten und nicht erst Auto starten und dann App anmachen.


    Ich kann zum Beispiel schon losgefahren sein und dann irgendwann die App anschalten und Fahrten werden dann trotzdem übertragen.


    Er schreibt oben "... also ohne die App vorher zu öffnen."

    Die App muss allerdings vorher gestartet sein!

    Ich bleibe dabei - nach Schilderung des Problems kann es nur eine Unterbrechung im Kabelstrang sein. Wohin ist natürlich zu prüfen. Bei laufendem Motor einfach Mal alle Kabel schütteln und sehen was passiert.

    Ähnliches Problem hatte ich Mal bei meinem (alten) Peugeot 206.
    Ursache: Signal zum Steuergerät gestört. D.h. Kabelbruch am Kabelstrang. Ich würde Mal das Kabel bis zum Steuergerät gehen/schütteln und jemand zündet Dein Auto. Dann hast Du zumindest schon Mal eine Eingrenzung.