Beiträge von AndyZi81

    Stebel Nautilus hatte ich ua im Vorgänger vom Rifter, einem i30 Kombi von Hyundai, und vor vielen Jahren in meiner Suzuki DL-650 V-Strom verbaut.

    War immer sehr zu frieden. Eine von den Tröten hab ich immer noch funktionsfähig im Kasten liegen. Möchte die eigentlich auch noch verbauen...

    Also wenn ich das richtig interpretiere, ist die ursprüngliche Typengenehmigung lt der Aktenzahl aus dem Jahr 2007. Somit würde er nicht unter die eCall Pflicht fallen.


    Dass sie die Taste einsparen, ist rechtlich nicht zulässig wie ich das sehe. Eine Möglichkeit zur manuellen Auslösung ist gesetzlich vorgeschrieben.


    Ich habe hier eine Zusammenfassung gefunden. Das ist eine offizielle Webseite der EU. Darin ist klar von neuen FahrzeugTYPEN die Rede und das manuell ausgelöst werden können muss.

    eCall-Systeme in Fahrzeugen – Typgenehmigung | EUR-Lex

    Grüß dich! Ich hatte nach der Übernahme von meinem Rifter auch das Problem, dass einer der Sensoren vorne immer gepfiffen hat.

    Der Wagen kam ursprünglich von einem anderen Autohaus als da wo ich ihn gekauft habe und dort hat man natürlich die KZ-Halterung getauscht.


    Da hat sich die Halterung dann irgendwie im Erfassungsbereich befunden. Die Halterung etwas, ich glaube, höher gesetzt und gut war.

    Zum Glück war der Mechaniker in der Werkstatt so auf Zack. Da er erst mal im Fehlerspeicher nichts gefunden hat, hat er sich dann die Position der Halterung angeschaut.

    Waren wirklich nur so 5mm - 1cm...

    Ich habe einen Rifter in ähnlichen Alter. Der blieb diese Woche am Morgen auch mal liegen, nach knapp 7-10 Tagen Standzeit.

    Konnte ihn nach 15 Minuten am Ladegerät starten und dank eines Freundlichen Kollegen in der Bude durfte ich die Batterie noch bis Dienstende weiter laden.


    Der Kollege meinte, der Marderschreck würde auch entsprechend ziehen...


    Darum wird der Rifter jetzt wohl wieder öfter mal an der Strippe hängen!

    Ich habe nie was anderes behauptet, als dass du von der dt Rechtslage ausgehst. Ich habe nur versucht, hier die Parallelen in einem nicht so unterchiedlichen Rechtssystem darzustellen.
    Schade, dass du mir dann nicht die tatsächliche Vorgehensweise erklärst. Als Jurist kennst sie dann ja entsprechend gut. Ich hätte da wirklich gerne was dazu gelernt. Im Gegensatz zu dir finde ich es durchaus interessant, wie Kollegen in den Nachbarländern arbeiten und wie die rechtlichen Regelungen sind.


    Trotzdem wünsche ich dir noch einen schönen Jahreswechsel und ein unfallfreies 2024!

    arfe:

    Offenbar sind wir von unterschiedlichen Grundlagen ausgegangen. Natürlich gehst du als Deutscher von der deutschen, ich als Österreicher von der österreichischen Rechtsgrundlage aus. Das passiert natürlich, in einem international besuchten Forum, wie auch dieses hier, kann das klarerweise zu solchen Missverständnissen führen.


    Ich gebe zu einige Sachen habe ich vielleicht missverständlich geschrieben. zB das bezüglich den Richtern. Auf meine Klarstellung bist du aber auch nicht eingegangen.


    Ich gebe dir recht, nein ich bin kein Sachverständiger. Was ich auch nie dezidiert behauptet habe. Das war eine Fehlinterpretation deinerseits.

    Und ich bin auch kein Jurist wie du. Von der (österreichischen) Polizeiarbeit verstehe ich vielleicht aber durchaus etwas.


    Ich weiß, dass bei euch Staatsanwälte auch direkt an Tatorte / Unfallorte kommen. Bei uns eine absolute Ausnahme.

    Grundsätzlich wird aber auch bei euch der ersteinschreitende Polizist mal festlegen, um was für einen Tatbestand es sich seiner Meinung nach handelt. Sonst kann er ja gar keine entsprechenden Folgemaßnahmen wie zB Beiziehung von entsprechenden Spezialisten wie Spurensichere oä setzen. Oder sehe ich das falsch?


    Dass die Staatsanwaltschaft dann den Tatbestand abändern kann, zb von einer "normalen" Körperverletzung auf eine "schwere" (österr. Sprachgebrauch, ich kenne da die dt Ausdrücke nicht), je nach Fortgang der Ermittlungen, ist klar.


    Weil es hier aber ja eigentlich um die Auswertung der Blackbox geht...

    Bei euch werden Unfallauto bei einer entsprechenden Schwere des Unfalls doch sicher auch als Beweismittel sichergestellt und dann von einem Sachverständigen untersucht, oder? Der Beschuldigte kann sicher gegen diese Sicherstellung eine Beschwerde einlegen aber vor Ort die Herausgabe verweigern?


    anderes Beispiel: Wenn zB mein Handy auf Grund einer Sicherstellungsanordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt wird, kann ich die Herausgabe doch sicher nicht ver-/behindern mit der Begründung, da könnte belastendes Material drauf gespeichert sein. Ich kann mich darüber bei Gericht beschweren und ein Richter entscheidet dann, ob die Sicherstellung paßt oder nicht.


    Das würde doch sonst den eigentlichen Sinn einer Sicherstellung eines Beweismittels konterkarieren.


    Hinsichtlich der Selbstbelastung ist klar, dass ich der Polizei nicht sagen muß wo zB das Handy im Haus liegt oder meinetwegen wo ich es versteckt habe. Aber wenn es offen am Tisch liegt oder gefunden wird, darf ich nicht aktiv gegen die Sicherstellung vorgehen.

    malfall wird durch die Strafermittlungsbehörde in so einem Fall ein entsprechender Sachverständiger beauftragt. Kein Polizist, Staatsanwalt oder Richter wird das selber machen.

    Im Normalfall stimmt Deine Aussage nicht. Auch Handys, Computer etc pp. werden direkt von der Polizei bzw vom LKA ausgelesen und ausgewertet. Übrigens gehören Strafrichter nicht zu den Ermittlungsbehörden.

    Da ist es gar nicht nötig einen Sachverständigen zu beauftragen.

    Du wirst lachen! Genau den Job mache ich zufällig.

    Die Interpretation von aufgefundenen Spuren, ob jetzt physische oder digital, ist von je her Teil der Polizeiarbeit. Das nennt sich Rekonstruktion des Tathergangs. Das muss ein Polizist grundsätzlich schon mal machen, damit er überhaupt entscheiden kann, was für ein Straftatbestand überhaupt vorliegt.


    Bei Verkehrsunfällen, speziell bei schwerem Personenschaden, bestellt unsere Staatsanwaltschaft immer einen Sachverständigen.

    Wie das mit dem Auslesen der Fahrzeug-Blackbox sein wird, steht aktuell noch in den Sternen. Ich VERMUTE, dass dann Polizisten den Speicher auslesen werden, dann aber die Rohdaten zur Auswertungung = Interpretation an den Sachverständigen übergeben werden.


    Stimmt, Richter gehören nicht dazu. Aber auch die interpretieren die ihnen vorgelegten Daten. Das tut jeder Mensch. Dateninterpretation macht unser Gehirn jede Mikrosekunde unseres Lebens.



    Was den von dir zitierten Text von dieser Webseite angeht, finde ich einige Aussagen entwas seltsam. Das mag aber vielleicht an der unterschiedlichen Rechtslage in Deutschland und Österreich liegen.


    zB der Teil mit dem Zeugnisverweigerungsrecht. Bei uns heißt das Recht auf Aussageverweigerung, betrifft aber nur den Beschuldigten. Das bedeutet aber nur, dass ich meine Aussage vor der Polizei oder dem Gericht verweigern kann. Das bedeutet nicht, dass ich die Herausgabe und Verwertung von (mich möglicherweise belastenden) beschlagnahmte Beweismittel verweigern kann. Ich kann dagegen Einspruch einlegen aber nicht das Herausgeben von vornherein verweigern.


    Das Vernichten bzw Verändern von Beweismitteln ist im Strafrecht grundsätzlich unter Strafe gestellt, nicht nur hinsichtlich Verkehrsunfällen.


    Und bezüglich der Zeugen und ihrer Aussage, da kann man nur gestraft werden wenn man vorsätzlich eine falsche Aussage tätigt! Nur weil er sein persönliches Empfinden wiedergibt, kann man ihn nicht belangen.

    Wichtig wäre, dass die Blackbox nur von vereidigten Gutachtern oder Sachverständigen ausgelesen werden darf

    Dabei wird es allerdings nicht bleiben. Auch Strafermittlungsbehörden dürfen das auslesen und daraus auch (falsche) Schlüsse ziehen können. Ich bin gegen solche Blackboxes.

    Im Normalfall wird durch die Strafermittlungsbehörde in so einem Fall ein entsprechender Sachverständiger beauftragt. Kein Polizist, Staatsanwalt oder Richter wird das selber machen.


    Von Vornherein den Behörden falsche Dateninterpretation zu unterstellen finde ich schon etwas seltsam!

    Grundsätzlich finde ich die Idee eine Black Box sinnvoll. Erstens ermöglicht sie dann eine gewisse Rekonstruierbarkeit von Unfällen, zweitens schiebt sie mMn einen Riegel bei gewissen Betrugsmaschen vor (zB Vordermann behauptet man ist ihm aufgefahren aber BB des Beschuldigten sagt klar, dass dessen Auto gestanden ist).


    Die Daten gehören dann aber lokal gespeichert, mit einer rein physischen Zugriffsmöglichkeit (spezieller Stecker, passwortgeschützter Zugriff über OBD) für berechtigte Personen (Sachverständige).

    Eine permanente OTA Übermittlung zB den Hersteller finde ich nicht so prickelnd. Vor allem wenn die Schnittstelle so toll programmiert wird wie die App.


    Eine flächendeckende Datenübertragung halte ich auf Grund der Datenmenge und der damit verbundenen Rechnerleistung und Speicherbedarf für unwahrscheinlich.

    Hab mir gerade einen Anycubic Kobra 2 Neo zugelegt. Funktioniert out of the box sehr zufriedenstellend. Je nach gewünschter / geplanter Druckgröße sind aber die etwas größeren Modelle empfehlenswert.

    Aktuell habe ich keine AHK, bei den Vorgängern aber eine abnehmbare. Die hatte ich dann immer im Kofferraum beim Reserverad verstaut.

    1. zusätzliches Gewicht mMn vernachlässigbar im Gegensatz zB zu einem vollwertigen Reserverad.

    2. Bei Nichtbenutzung die Wahrscheinlichkeit eines schmerzhaften Kontakts mit dem Schienbein geringer

    3. Nicht im Weg beim Anstellen oder Entfernen der Hunderampe.

    4. im Adhoc-Fall doch greifbar, zB falls man ungeplant für einen Kumpel schnell einen Hänger ziehen muss.



    Gilt vermutlich nur bei Versicherungen in Österreich: Teilschuld bei einem Auffahrunfall, wenn die Anhängekupplung abnehmbar ist.


    1. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, eine abnehmbare AHK bei Nichtverwendung abzunehmen AUSSER sie verdeckt einen Teil des Kennzeichens! Dann schon.

    2. Für eine Teilschuld muss mein Verhalten durch eine Handlung oder Unterlassung URSÄCHLICH zum Passieren des Unfalls beitragen.


    Seitens der Versicherung daher eine Teilschuld trotz rechtskonformen Verhalten anzunehmen, weil eine AHK montiert war und daher der Schaden höher ausfällt, finde ich rechtlich bedenklich und nicht haltbar. Offenbar wurde diese Thematik bisher aber weder in Ö noch D gerichtlich beleuchtet.

    Die Werkstatt konnte mir ja im dem Zug (wie bereits geplant war) die vom Marder zerbissene Motorraum-Dämmung und den Marderschocker einbauen. Vielleich darum.

    Jedenfalls muss ich noch klären, warum sie mir AdBlue nachgefüllt haben, obwohl noch nicht notwendig und auch von mir nicht angefordert...