Abschaltung EDGE/2G (in CH) - keine Telematikdienste mehr, was nun?

  • Bleibt nur die Hoffnung, dass sie kein Schlupfloch finden, um da irgendwie rauszukommen.

    Das Schlupfloch ist doch eindeutig:

    Bei allen Neuwagen bis Anfang 2022 (Stichtag Abschaltung 2G) hat Peugeot mit dem 2G e-Call regelkonform gehandelt, da zum Zeitpunkt der Zulassung das 2G Netz aktiv war.


    Die Frage ist eigentlich:

    Was ist mit Neuwagen, die erst nach der Abschaltung des 2G Netzes zugelassen worden sind? Die müssten ein anderes System verbaut haben.


    Aber nachrüsten muss Peugeot nichts.

    Die müssen ab Werk, oder spätestens beim Händler (bei der ersten TÜV Abnahme/Zulassung) schon richtig ausgestattet sein. Sonst würde vom TÜV keine Zulassung erteilt.

    Ist zwar doof für die Bestandsbesitzer, aber wenn der Mobilfunkbetreiber nachträglich das 2G Netz abschaltet, ist das doch nicht die Schuld von Peugeot.

  • Kleine Ergänzung / Korrektur: Die Ausrüstung mit eCall betrifft den Zeitpunkt der Typengenehmig des Fahrzeugs. Ich habe jetzt einen Rifter BJ '21 und davor einen Hyundai i30 Kombi, BJ '20. Beide also nach Einführung der eCall-Pflicht gebaut. Trotzdem hat / hatte keiner der beiden eCall, weil die ursprüngliche Typengenehmigung vor dem Stichtag der Ausrüstungspflicht lag.




    Man müsste mal nachschauen, was im Gesetz betreffend der eCall-Pflicht steht. Ob da zB der Fall einer Netzabschaltung berücksichtigt wurde und da eine Handlungspflicht für die Hersteller festgeschrieben wurde. Falls nicht, sind die Hersteller fein raus und die Fzg-Besitzer schauen in die Röhre.

  • Das Schlupfloch ist doch eindeutig:

    Bei allen Neuwagen bis Anfang 2022 (Stichtag Abschaltung 2G) hat Peugeot mit dem 2G e-Call regelkonform gehandelt, da zum Zeitpunkt der Zulassung das 2G Netz aktiv war.


    Aber nachrüsten muss Peugeot nichts.

    Die müssen ab Werk, oder spätestens beim Händler (bei der ersten TÜV Abnahme/Zulassung) schon richtig ausgestattet sein. Sonst würde vom TÜV keine Zulassung erteilt.

    Das ja, aber da es ein funktionsfähiges System sein muss - Pflichtvorgabe - müsste auch dafür gesorgt werden.

    Nur weil das Netz abgeschaltet wird, endet ja nicht die Vorgabe so ein System aufrecht zu erhalten.

    Wie wäre es wenn der TÜV zukünftig die Funktion testen muss?

    Beim Abgastest wurde das Verfahren auch geändert.


    Was ist mit Neuwagen, die erst nach der Abschaltung des 2G Netzes zugelassen worden sind? Die müssten ein anderes System verbaut haben.

    Müssten sie, aber ich habe auch noch nichts darüber gehört. Vielleicht auch deshalb, weil es bisher anscheinend nur die Schweiz betrifft.


    Ist zwar doof für die Bestandsbesitzer, aber wenn der Mobilfunkbetreiber nachträglich das 2G Netz abschaltet, ist das doch nicht die Schuld von Peugeot.

    Und sich damit aus der Sache rauswinden X/

  • Kleine Ergänzung / Korrektur: Die Ausrüstung mit eCall betrifft den Zeitpunkt der Typengenehmig des Fahrzeugs.

    Sehr gute Antwort!

    Mir fiel das Wort Typgenehmigung nicht ein.

    Das Datum des COC ist naturgemäß älter als das Datum der Erstzulassung und gar des Herstellungsdatums.


    In meinem Fall ist der Datumsabstand nicht ganz so groß:

    Typgenehmigung meines 308 GTi war am 21.09.15 (ungefähr Markteinführung des Modells),

    von Peugeot unterschrieben am 26.10.15 (Herstellungsdatum war bereits am 23.10.15),

    von Peugeot Deutschland unterschrieben am 03.11.15,

    Erstzulassung war am 16.11.15.


    Sollte also zwischen Typgenehmigung und Erstzulassung irgendwelche Änderungen auftreten, kann Peugeot nichts dafür.

    Die Genehmigung wurde ja bereits erteilt.

    Ich habe jetzt einen Rifter BJ '21 und davor einen Hyundai i30 Kombi, BJ '20. Beide also nach Einführung der eCall-Pflicht gebaut. Trotzdem hat / hatte keiner der beiden eCall, weil die ursprüngliche Typengenehmigung vor dem Stichtag der Ausrüstungspflicht lag.

  • Eine Nachrüstung ist ja nicht vorgeschrieben, gibt es da trotzdem was?


    Ist etwas off topic die Frage...

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