Bleibt nur die Hoffnung, dass sie kein Schlupfloch finden, um da irgendwie rauszukommen.
Das Schlupfloch ist doch eindeutig:
Bei allen Neuwagen bis Anfang 2022 (Stichtag Abschaltung 2G) hat Peugeot mit dem 2G e-Call regelkonform gehandelt, da zum Zeitpunkt der Zulassung das 2G Netz aktiv war.
Die Frage ist eigentlich:
Was ist mit Neuwagen, die erst nach der Abschaltung des 2G Netzes zugelassen worden sind? Die müssten ein anderes System verbaut haben.
Aber nachrüsten muss Peugeot nichts.
Die müssen ab Werk, oder spätestens beim Händler (bei der ersten TÜV Abnahme/Zulassung) schon richtig ausgestattet sein. Sonst würde vom TÜV keine Zulassung erteilt.
Ist zwar doof für die Bestandsbesitzer, aber wenn der Mobilfunkbetreiber nachträglich das 2G Netz abschaltet, ist das doch nicht die Schuld von Peugeot.