Ich weiß, dass bei euch Staatsanwälte auch direkt an Tatorte / Unfallorte kommen. Bei uns eine absolute Ausnahme.
Grundsätzlich wird aber auch bei euch der ersteinschreitende Polizist mal festlegen, um was für einen Tatbestand es sich seiner Meinung nach handelt. Sonst kann er ja gar keine entsprechenden Folgemaßnahmen wie zB Beiziehung von entsprechenden Spezialisten wie Spurensichere oä setzen. Oder sehe ich das falsch?
Nochmal! Ich gehe hier von unserer Rechtslage aus. Nämlich die aus Deutschland. Die aus Österreich interessiert mich nicht! Mit Dir über die juristischen Bedenken und Sachlage zu diskutieren, halte ich deshalb nicht für zielführend. Daher werde ich mit Dir die Diskussion beenden.
Deine Annahme, dass Staatsanwälte direkt an Tatorte / Unfallorte kommen ist eher selten und entspricht dem Klischee aus den diversen schlechten Krimiserien.
Gegner dessen sind dann in der Regel Leute, die nicht zu dem stehen, was sie getan haben und den Fehler stets woanders suchen. Dass dann Fakten auf dem Tisch liegen und nicht "Aussage gegen Aussage" passt dann natürlich auch nicht in den Kram.
Interessant - man hat rechtliche Bedenken und wird dann etwas vorgehalten was nicht der Tatsache entspricht.