Neue Vorgaben bei der HU vom TÜV Rheinland (E-Call & Co.)

  • So... hat etwas gedauert. Ich bitte um Entschuldigung!


    Also, laut CoC wurde der Peugeot Rifter bzw das ursprüngliche Model 2007 typengenehmigt und diese Genehmigung 2018 in irgendeiner Form angepasst.

    Da ich nicht weiß, wo man diese Genehmigungen einsehen kann, kann ich diesbezüglich nichts sagen.

  • Kannst Du vielleicht mal ein Bild davon machen, also vom Kopfteil. Die FIN kannst Du ja unkenntlich machen.

  • Wie von dir gewünscht...

  • So siehts bei mir aus.

    Ich seh das so, dass bei Dir eigentlich das System verbaut sein sollte X/

  • Da stellen sich zwei Fragen...


    Geht man von der ursprünglichen Genehmigung aus oder von der angepassten?

    Und wann wurde die bei meinem angepasst. Wenn das vor April war, dann muss er kein eCall haben. Ich meine Stichtag sei im April 2018!?

  • Stichtag war der 01.04.2018. Von daher brauchte es Dein Rifter wohl nicht, aber was aber verwundert ist nur, dass meiner obwohl früher typisiert es hat und bei Deinem (oder eben dieser Baureihe) haben sie es eingespart.

    Vermtlich wieder mal ne Sparmaßnahme, wie auch bei etlichen Ausstattungsmerkmalen.

    Nur hat man hier irgendwie die Gesetzeslage umgangen - sehr schade!

  • Hallo

    ich holle das Thema wieder aus dem Schlaf

    In der Schweiz wird 3g Ende Jahr abgeschaltet, somit funktioniert das E-call dann nicht mehr.

    Jetzt die Frage was passiert dann, gemäss euren Antworten der Tüv prüfer und auch meiner Anfrage beim STVA der Schweiz muss das System wie ein Airbag funktionieren, sonst besteht man auch keine HU bzw bei uns MFK mehr. Aber weder Toyota noch sonst wer fühlt sich gerade verantwortlich meine Emails bei Toyota laufen ins Leere...


    Ach ja fast vergessen Toyota Proace EV

  • 2G habt ihr in der Schweiz schon lange abgeschaltet, richtig?


    Mit der 3G-Abschaltung sind alle alten 2G/3G Modems dann tot.


    Es ist aber noch gar nicht lange erlaubt den eCall über VoLTE (Voice over LTE) oder über 5G zu machen. Das müsste erst dieses Jahr gewesen sein.

    Damit gibt es auch noch keine Module die rein 4G/5G können weil die über eCall bisher eben nicht zugelassen waren.

    Andererseits ist ein Modul mit 2G/3G/4G/5G halt teurer und Stellantis mag es gerne sparsam ;)


    Aus meiner Sicht ist die einzige Lösung dass ein Austauschmodul angeboten wird um eCall weiter zu ermöglichen.

    Aber ich glaube dass Stellantis die Kosten scheut und es möglicherweise darauf ankommen lässt verklagt zu werden.

    Peugeot e-208 GT Pack in blau, bestellt 03/2022, geliefert 12/2022, neuer Motor&Getriebe 12/2025
    Überschussladen mit evcc

  • Wenn ich diesen Autobild Artikel lese, dann denke ich, werden es die Automobilhersteller auf die Netzbetreiber schieben. Der TÜV und der DEKRA scheinen ja mitzuspielen. Wir gehen leer aus oder müssen die Nachrüstung selbst bezahlen, es sei denn der Gesetzgeber reagiert noch entsprechend. Aktuell mache ich mir wenig Hoffnung, dass es überhaupt ein Hardware Update geben wird, denn auch das wären enorme Kosten für ein "altes" Produkt mit alter Architektur... Aber das mag jeder anders sehen.


    Für die E-Autofahrenden ist ja nicht nur der Sicherheitsaspekt sondern auch die Remote Funktionen betroffen, die dann wegfallen. Es gibt dann keine Rückkopplung zwischen Ladeplanungs- und Navi-App zum aktuellen Ladestand usw. mehr, da das alle Daten vom FZG über 2G an die Stellantis Server übermittelt werden und dann von dort an die Apps auf dem Handy...


    Und noch ein Artikel erschienen bei Chip, gleicher Tenor wie bei der Autobild.

    Edited 3 times, last by orloff34: Ein Beitrag von orloff34 mit diesem Beitrag zusammengefügt. ().

  • Die Aussagekraft der beiden Artikel ist ziemlich gering.


    Zumindest bei unseren 2G/3G-Fahrzeugen ist eine Nachrüstung per SW-Update nicht möglich.

    Das geht nur bei Modulen die schon 4G (LTE) können und den eCall dann über VoLTE statt circuit-switched über 2G/3G durchführen.

    Peugeot e-208 GT Pack in blau, bestellt 03/2022, geliefert 12/2022, neuer Motor&Getriebe 12/2025
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  • Bei Heise gibt es auch einen aktuellen Artikel dazu: https://www.heise.de/news/Voda…-Generation-10663908.html


    Aber auch dort findet sich keine Aussage dazu. Vermutlich wird nach der 2G/3G-Abschaltung gar nichts weiter passieren.

  • Ich glaube das wird kein HU Thema, weil niemand uns Verbraucher und schon gar nicht die Hersteller oder sogar die Netzbetreiber zur Nachrüstung verpflichten wird. Die Stilllegung von Fahrzeugen, die alle in 2028 höchstens 10 Jahre und viele gerade Mal 5 Jahre oder weniger alt sind ist eher unwahrscheinlich... Das würde die Kosten und berechtigten Schadensersatzansprüche vom Dieselskandal wahrscheinlich bei weitem toppen, denke ich... Das doofe ist, dass die Besitzer auf der Wertminderung sitzen bleiben, da vorallem bei den e-Autos neben eCall auch die Remote Funktionen zur Ladeplanung und zum HV Laden dann nicht mehr verfügbar sind.

  • Ja genau 2G gibts schon länger nicht mehr.


    Ja ich bin genau Darum mit dem Toyota Kundendienst in Kontakt.


    Leider sagen die auch das es nicht Ihre Schuld ist das das Netzabgeschaltet wird.


    Aber eine Nachrüstlösung wirds wohl auch nicht geben. Ich versuche da aber noch mehr zu erfahren und kläre noch ab ob mir mein Verkehrsrechtsschutz hilft.


    Ich glaube das wird kein HU Thema, weil niemand uns Verbraucher und schon gar nicht die Hersteller oder sogar die Netzbetreiber zur Nachrüstung verpflichten wird. Die Stilllegung von Fahrzeugen, die alle in 2028 höchstens 10 Jahre und viele gerade Mal 5 Jahre oder weniger alt sind ist eher unwahrscheinlich... Das würde die Kosten und berechtigten Schadensersatzansprüche vom Dieselskandal wahrscheinlich bei weitem toppen, denke ich... Das doofe ist, dass die Besitzer auf der Wertminderung sitzen bleiben, da vorallem bei den e-Autos neben eCall auch die Remote Funktionen zur Ladeplanung und zum HV Laden dann nicht mehr verfügbar sind.

    Ja das wird sich wohl erst in einem Rechtsfall klären. E-Call war Pflicht bei der Zulassung, die Frage wie lange dies Funktionieren muss und wer dafür Haftet ist von intresse

    Edited once, last by freeskier: Ein Beitrag von freeskier mit diesem Beitrag zusammengefügt. ().

  • freeskier, ich gebe dir ja Recht und bezüglich der Zulassung war und ist das auch mein Verständnis: Wenn der Heckscheibenwischer bei meinem verglasten Spacetourer defekt ist, darf ich diesen nicht demontieren. Nein der muss repariert werden, obwohl es Transporter ohne Heckscheibe und Heckscheibenwischer gibt, die zugelassen sind. Beim Spacetourer ist das die Serienausstattung auf die sich die Zulassung bezieht. Da gibt es kein Ablaufdatum, ab wann der nicht mehr funktionieren muß.


    Die Artikel, die dazu existieren sehen das bei eCall leider anders. Ich bin gespannt auf den ersten Rechtsfall und danach gibt es hoffentlich eine Sammelklage, der man sich anschließen kann.

  • Hallo

    freeskier, ich gebe dir ja Recht und bezüglich der Zulassung war und ist das auch mein Verständnis: Wenn der Heckscheibenwischer bei meinem verglasten Spacetourer defekt ist, darf ich diesen nicht demontieren. Nein der muss repariert werden, obwohl es Transporter ohne Heckscheibe und Heckscheibenwischer gibt, die zugelassen sind. Beim Spacetourer ist das die Serienausstattung auf die sich die Zulassung bezieht. Da gibt es kein Ablaufdatum, ab wann der nicht mehr funktionieren muß.


    Die Artikel, die dazu existieren sehen das bei eCall leider anders. Ich bin gespannt auf den ersten Rechtsfall und danach gibt es hoffentlich eine Sammelklage, der man sich anschließen kann.

    Hallo

    Also ich hab nun Antwort von Meiner Rechtsschutz erhalten.

    Aktuell ist noch keine Anklage oder ein möglicher Anklagepunkt da, weil das ganze noch Funktioniert.

    Der Fall würde erst ein Tretten wenn ich kein Empfang mehr habe und die MFK nicht bestehe deswegen.


    Die Frage intressiert aber auch den Toyota Kundendienst, weil das ja sehr viele Auto betreffen würde.

    Die Rechtliche Frage dahinter ist aber kann Toyota was dafür das das System abgeschaft wird (3G) und wann muss Toyota reagieren weil bekannt wurde das 3G wegfällt.

    Und wie sieht es mit der Haftung der Mobilfunkbetreiber aus.


    Es wird wohl eine Weile Dauern.


    Toyota sagt folgendes:

    In den AGB steht das sofern Verbindung da ist funktioniert das ganze. Also Ihr System funktioniert ja noch einwandfrei somit ist Ihrerseits auch kein Fehler vorhanden.


    Ich werde noch eine Anfrage beim Astra stellen (Bundesamt für Strassen) und werde dann vielleicht klüger sein.

  • Die Rechtliche Frage dahinter ist aber kann Toyota was dafür das das System abgeschaft wird (3G) und wann muss Toyota reagieren weil bekannt wurde das 3G wegfällt.

    Und wie sieht es mit der Haftung der Mobilfunkbetreiber aus.

    Ja das ist die spannende Frage.

    Die Hersteller und Zulieferer können nichts dafür dass die veralteten Netze abgeschaltet werden und die Frequenzen für LTE oder 5G weiterverwendet werden.

    Die Netzbetreiber haben wiederum keine Verpflichtung das weiter anzubieten (nach meiner Kenntnis).


    Die Abschaltung war schon ewig bekannt und ist auch von Land zu Land unterschiedlich.


    Es war mutig bis blauäugig da trotzdem weiterhin ein 2G/3G-Modul zu verbauen.

    Und die Hersteller haben wegen der eSIM eine Geschäftsbeziehung mit den Netzbetreibern. Zu behaupten die Abschaltung kommt überraschend wäre merkwürdig.

    Peugeot e-208 GT Pack in blau, bestellt 03/2022, geliefert 12/2022, neuer Motor&Getriebe 12/2025
    Überschussladen mit evcc

    Edited once, last by stan23 ().

  • Es tut sich was zu der Frage auch bei Euch in Deutschland

    2G-Abschaltung: Millionen Autos ohne eCall – und gültige HU?
    Ab 2028 wird das 2G-Netz abgeschaltet. Bei Millionen Fahrzeugen könnten dadurch der eCall-Notruf ausfallen. Ein Problem bei der Hauptuntersuchung!
    www.autozeitung.de


    Ich habe mittlerweilen News aus der Schweiz.


    Toyota Schweiz hat mir mitgeteilt das sich ein Netzbetreiber dazu bereit erklärt hat 3g um ein Jahr verlängern.


    Vom Astra habe ich eine Mail mit Floskeln erhalten, die wirkliche Antwort steht noch aus.


    In der Schweiz gibt es keine E-call pflicht. Jedoch werden die meisten Fahrzeuge mittels anerkennung des Europäischen CoC eingelöst,

    Dafür ist ja E-call pflicht. Ohne dies wäre eine Einlösung nicht möglich.

    Die Frage die mir das Astra noch zu beantworten hat ist: wie lange muss der Hersteller die Funktiongewährleisten.

  • Hier noch eine Antwort vom Citroën Kundendienst auf eine Anfrage zur Datenübertragung/Remote Funktionen/eCall und der zukünftigen 2G Abschaltung:


    expand

    Die Anfrage habe ich für unseren ë-Spacetourer BJ 2023 gestellt.


    Gruß Orloff34

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