Führerschein T/S - Neuregelung

  • Moin,


    vielleicht finden sich hier ja ein paar Experten =)

    Ich habe damals keinen T Führerschein gemacht, daher die Einschränkung T/S mit der Schlüsselzahl 181.
    Also dürfte ich eigentlich Traktoren mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 32km/h fahren.


    Jetzt gab es aber vor etwas längerer Zeit (30.06.2012) eine Neuregelung für T/S. Sodass man nun Traktoren mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40km/h fahren darf. Bei einem Anhängerbetrieb darf man aber die 25km/h nicht überschreiten (unabhängig der möglichen 40km/h). Bei Anbaugeräten scheint das aber nicht zu gelten.


    Meine Frage ist nun aber, entfällt dabei bei mir z.B. automatisch die Schlüsselzahl? Oder bin ich dadurch eingeschränkt?

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  • Moin,

    also ich bin kein Experte!

    Die Klasse S gibt es ja seit 19.01.2013 nicht mehr. Sie war nur für "Leichtmobile" und Quads.


    Die SZ 181 steht für - Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S (seit dem 19.1.2013 AM)

    somit eine Beschränkung auf:

    Gewicht: maximal 350 kg - Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h - Hubraum bei Ottomotoren: höchstens 50 ccm


    Fragen wir uns doch mal durch.

    Wann hast Du Deinen Führerschein gemacht?

    Hast Du schon auf den EU Führerschein umgestellt?

    Ist die Klasse L (Land- und Forstwirschaftliche Maschienen bis 40 Km/h) eingetragen?

    Wenn das nicht eingetragen ist, gehe ich davon aus dass Du keinen Traktor fahren darfst :/


    Mach doch vielleicht mal ein Bild von der Rückseite Deines Führerscheins.


    Wenn Du es ganz schnell und ganz korrekt wissen musst - die Führerschenstelle anrufen

  • Führerschein damals B/BE/A in 2007, also sollte es schon der EU Führerschein sein.


    Soweit ich meine, hat man ja mit B direkt Klasse S erhalten. Das war tatsächlich für Quads etc und Traktoren mit einer bbH von 35km/h.
    Mit der Neuregelung hat sich das von 35 auf 40km/h erhöht. Gilt das dann trotz der Schlüsselzahl 181?

  • Ja, das ist der EU-Schein!


    Wir gehen aber beide von der falschen Voraussetzung aus. :zany_face:

    Hab mich auch falsch leiten lassen, da auch meiner vor 2013 ausgestellt ist.

    Bei den Scheinen ab 19.01.2013 gibt es die Bezeichnung T/S nicht mehr. Da ist nur noch ein T.


    Ich habe zwar auch noch T/S drin, aber ohne SZ 181, allerdings hab ich auch C/C1 eingetragen, daher fällt bei mir die Gewichtsbeschränkung weg


    Da Du den Motorradschein mit gemacht hast, gehe ich davon aus, dass die SZ 181 (seit 2013) hinfällig ist, da sie ja auch nur eine Beschränkung auf die "S-Fahrzeuge" war.

    Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster und behaupte Du darst die "L-Fahrzeuge" sprich Traktoren gemäß den geltenden Vorschriften, ohne Beschränkung, fahren.


    Aber natürlich ohne Gewähr!

    An deiner Stelle würde ich trotzdem die Führerscheinstelle (oder Polizei - die müssten das auch wissen) kontaktieren - sicher ist sicher.

  • Die 181 gilt meines Wissens nur für die Klasse S. Die besagte, dass man ab 16 Jahren Quads und Trikes mit max. 45 km/h fahren durfte. Ab dem 18. Lebensjahr dann ohne Tempobeschränkung.

    Die Klasse T hatte keine Einschränkung über die 181. Klasse T ist ja auch ab 16 Jahren möglich. Dort ist die Begrenzung 40 km/h, ab dem 18. Lebensjahr 60 km/h.


    edit: richtig ist 19. Lebensjahr, vollendetes 18. Lebensjahr, oder einfach ab 18 xD

    • Hilfreichste Antwort

    T und S teilen sich einfach nur eine Spalte (gab zu wenige). Der Zusatz 181 sagt einfach nur aus, dass man NUR Klasse S erworben hat. Da es diese Klasse nicht mehr gibt, ist der Teil also uninteressant.

    Da du die Klasse T nicht erworben hast und Klasse S weggefallen ist, darfst du in Bezug auf landwirtschaftliche Maschinen alles fahren, was unter Klasse L fällt.

    Hier steht, was du fahren darfst:

    Zitat

    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

    Edit: In Klasse S waren keine Traktoren enthalten.

  • Ja tip top =)
    Das deckt sich doch so mit dem was ich vermutet hätte.
    So wie es der Zufall will habe ich gestern noch meinen alten Fahrlehrer getroffen. Der mir das auch so bestätigt hat.
    Wo das aber nicht so ganz klar ist, ist die Trennung zwischen Anbaugeräten und Anhängern. Anhänger ganz klar 25km/h, Anbaugeräte sind davon im Allgemeinen aber ausgenommen. Wobei ich da aber vielleicht lieber auf Nummer sicher gehen würde... Bevor man mit 40km/h und großem Pflug durch die Dörfer fährt :D

  • Schau mal hier rein: https://www.ble-medienservice.…e-im-strassenverkehr-2020


    Ansonsten ist der Unterschied Anhänger oder Anbau recht einfach: eigene Achse = Anhänger, keine eigene Achse = Anbau.

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