Moin,
vielleicht finden sich hier ja ein paar Experten =)
Ich habe damals keinen T Führerschein gemacht, daher die Einschränkung T/S mit der Schlüsselzahl 181.
Also dürfte ich eigentlich Traktoren mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 32km/h fahren.
Jetzt gab es aber vor etwas längerer Zeit (30.06.2012) eine Neuregelung für T/S. Sodass man nun Traktoren mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40km/h fahren darf. Bei einem Anhängerbetrieb darf man aber die 25km/h nicht überschreiten (unabhängig der möglichen 40km/h). Bei Anbaugeräten scheint das aber nicht zu gelten.
Meine Frage ist nun aber, entfällt dabei bei mir z.B. automatisch die Schlüsselzahl? Oder bin ich dadurch eingeschränkt?